
- Der Startplatz befindet sich teilweise im Windschatten
- Sicheres Höhelaufen ist Bedingung
- Leinen immer zusammennehmen
- Kitesurfen ist nur in den Monaten März bis November und zwischen 8 und 21 Uhr erlaubt
- Die Naturschutzgebiete an Land und im See dürfen weder befahren noch betreten werden
- Die Uferschutzzone (300 Meter) am Brüggli darf nur zum Starten und Landen befahren werden
- Der Sicherheitsabstand zur öffentlichen Schifffahrt und zu Fischerbooten muss mindestens 200 Meter betragen- Der Wind kann innert Kürze stark auffrischen und nachlassen
- Beim Startplatz befinden sich mehrere Bäume
- Hinter dem Camping befinden sich Bahngeleise
- Schifffahrtslinie kreuzt Kitezone- Im Notfall kann überall ausgestiegen werden. Vorsicht: Privatbesitz
- Sanität 144
- REGA 1414
Kitesurfer sind gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen ausweichpflichtig. Kiteboards müssen gut sichtbar mit Namen und Adresse des
Eigentümers versehen sein. Die maximale Leinenlänge der Front- und Backlines darf 25 Meter nicht überschreiten. Jeder Kitesurfer ist verpflichtet
eine Haftpflichtversicherung für das Kitesurfen abzuschliessen. Die minimale Deckung muss SFr. 750'000.- / Unfallereignis betragen. Die
Versicherung muss bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. (Originaltexte auf admin.ch. Verordnung über
die Schifffahrt auf Schweizerischen Gewässern)© 2011 kitegenossen.ch, M.K.