Informationen Kitesport-Haftpflichtversicherung

 

Was ist versichert?

Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter infolge von Personen- und Sachschäden, die durch eine versicherte Person während der Ausübung des Kite-Sportes auf genehmigten Gelände oder Gewässern entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden an benutzten fremden Kiteboards und Kites. Als Kite-Sport gilt: Kitesurfen, Snowkiten, Landkiten, Buggykiten, Icekiten, ATB/MTB-Kiten, Speed Flying / Speed Riding.

 

Versicherte Personen

Die auf dem Nachweis aufgeführte Person

 

Bedingungen / Deckungen

Die Versicherungssumme beträgt im Maximum CHF 3 Mio. pro versichertes Schadenereignis. Im Schadenfall sind CHF 200.- pro Ereignis durch die versicherte Person zu tragen.

 

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schäden auf der ganzen Welt, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht werden. Falls der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione), erlischt die Versicherung mit dem Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres.

 

Schaden

Schadenfälle sind direkt an die Helvetia auf Tel. Nr. +41 (0) 58 280 3000 zu richten.

 

Dauer

Die Deckung läuft ab dem Datum des Vertragsabschlusses bis zum 31. Dezember des laufenden Jahr. Die Deckung ist jährlich durch den Verein Kitegenossen zu erneuern. Während eines Versicherungsjahres ist eine Deckungsauflösung nicht möglich.

 

Ausschlüsse

- Schäden an gemietetem Kitesport-Equipment

- Ansprüche aus Schäden, welche die versicherte Person einer mit ihm in Haus- oder Wohngemeinschaft lebenden Person zufügt.

- Ansprüche aufgrund einer vertraglich übernommenen, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Haftung und wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Versicherungspflichten.

- Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste oder in Kauf genommen wurde, sowie Abnützungsschäden und Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung, wie Witterung, Temperatur, Feuchtigkeit, Schwamm- und Pilzbildung, Staub, Rauch, Russ, Gase, Dämpfe oder Erschütterungen.

- Die Haftpflicht für alle bei der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches verursachten Schäden sowie die Haftpflicht für die Folgen von Tätlichkeiten.

- Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie an Geschädigte ausgerichtet haben.

- Ansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit.

- Aufwendungen zur Verhütung von Schadenereignissen.

- Nicht versichert sind Vermögensschäden, die nicht auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.  

 

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