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- Grundsätzlich ist Kitesurfen auf allen schweizerischen Seen verboten. Es ist nur innerhalb der behördlich bewilligten Wasserflächen gestattet
- Kiteboards müssen gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein
- Die Naturschutzgebiete an Land und im See dürfen weder befahren noch betreten werden
- Badezonen (mit gelben Bojen markiert) dürfen nicht befahren werden
- Die maximale Leinenlänge der Front- und Backlines darf 25 Meter nicht überschreiten
- Jeder Kitesurfer ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für das Kitesurfen abzuschliessen. Die minimale Deckung muss CHF 750'000.- / Unfallereignis betragen. Die Versicherung muss bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden
- Das Wissen zum Kitesurfen sollte unbedingt in einem professionellen Kitekurs angeeignet werden
- Es ist ein modernes, zweistufiges Sicherheitssystem mit Safetyleash zu verwenden
- Beim Kitsurfen an fremden Kitespots sind zwingend Informationen über die örtlichen Regeln und Gefahren einzuholen
- Die Kitespots sind sauber zu halten
- Die Leinen sind bei Nichtgebrauch stets zusammen zu nehmen
- Unnötiges Fliegen/Lenken des Kites am Start- und Landeplatz ist zu unterlassen
- Der Kite ist nach Möglichkeit zum Wasser hin zu starten
- Ab- und auflandige Winde sollten nach Möglichkeit gemieden werden
- Auf dem Wasser ist gegenüber allen anderen Wassersportlern genügend Abstand zu halten (min. 2 Leinenlängen/50 Meter)
- Vor jedem Manöver ist der Kiter verpflichtet, sich umzusehen und sich zu versichern, ob genug Platz vorhanden ist. Ist der Platz knapp, muss er sein Manöver mit einem deutlichen Handzeichen ankünden
- Gegenüber Anfängern soll Rücksicht und Verständnis aufgebracht und genügend Abstand eingehalten werden
- Mit dem Fehlverhalten anderer Wassersportlern ist zu rechnen
- Eine helfende Hand und ein guter Hinweis für andere Kiter fördert nicht nur das Zusammenleben untereinander, sondern kann auch Gefahren verhindern
- Durch Menschenverstand, Toleranz, Respekt und Einhaltung von Regeln können wir das Ansehen des Kitesurfens erhalten und fördern
Kitesurfer sind gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen (inkl. Windsurfer) ausweichpflichtig. Zu Motor- und Segelbooten ist jederzeit ein genügend grosser Sicherheitsabstand einzuhalten.
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